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Telefon

Was muss ich bei einem Wechsel beachten ? Gibt es eine Unterbrechungszeit ?

Nichts. Nach Beauftragung bei uns werden wir die uns mitgeteilten Rufnummern in unserem System einpflegen und prüfen. Erst danach werden wir den Auftrag an die Dt. Telekom AG weiterleiten und 5 Tagen nach der Beauftragung wird der Anschluss zwischen 22-und 23 Uhr auf das neue Netz umgestellt. D.h. sämtliche jetzt abgehende Verbindungen (außer Sonder- und Servicerufnummern) werden über uns nun abgerechnet.

Gibt es Änderungen am Telefonanschluss ?

Nein. Bei unseren Preselection-Produkten behalten Sie weiterhin den Telefonanschluss bei der Dt. Telekom. Auch Sonderrufnummern (112/110) und Servicerufnummern (0900/0180/0190, Call-by-Call,  etc) werden weiterhin gemeinsam mit der Anschlussgrundgebühr abgerechnet. Bauliche Maßnahmen sind daher nicht notwendig. Es wird lediglich an der Vermittlungsstelle umgestellt, dass ausgehende Verbindungen über uns abgerechnet werden.

Warum ist es billiger ?

Da wir andere Summen abnehmen, sowie als Telekommunikationsbetreiber teilweise über eigene Infrastruktur verfügen, kaufen wir zu anderen Bedingungen als Mitbewerber ein.

Kann man weiterhin Call-by-Call betreiben?

Bei unseren Preselection-Tarifen ist es technisch möglich, jedoch teilweise nicht sinnvoll Call-by-Call Anbieter zu nutzen.

Was ist bei Gassenrufnummern zu beachten ?

Falls Sie einen Onlinedienst (T-Online, freenet, etc) mit einer 01910-Gassenrufnummer benützen, ist gegebenfalls die Netzbetreibervorwahl der Dt. Telekom der Rufnummer vorzanustellen.

Wann erfolgt die Rechnungsstellung und über welchen Zeitraum ?

Der Rechnungszeitraum ist immer monatsweise (1. bis letzter des Monats). Die Rechnung wird meist durch uns zwischen dem 10. und 20. des Folgemonats geschrieben.

Warum ist Lastschrift erwünscht ?

Aufgrund der hohen Beträge und der für uns niedrigen Margen möchten wir nicht (wie sich das leider im Internetbereich eingebürgert hat) Wochen und Monate vorfinanzieren. Da dies bei hunderten von Kunden einen nicht unerheblichen Betrag ausmacht - möchten wir lieber die guten Konditionen an Sie weitergeben können.

Sie denken, Sie haben eine Doppelberechnung (Telekom und wir)?

Falls Sie den Verdacht haben, weiterhin von der Telekom Verbindungen abgerechnet zu bekommen und parallel hierfür eine Rechnung von uns zu erhalten, dann vergleichen sie die beiden Einzelverbindungsnachweise. Falls dies der Fall sein sollte, wenden Sie sich unter Berufung auf unsere Rechnung an die Dt. Telekom AG. Zu unserer Entlastung: Woher sollten wir denn die Verbindungsdaten haben, wenn wir das Gespräch nicht übergeben bekämen.

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